Welche Arten von Kreditkarten gibt es?
Mit dem Begriff Kreditkarte werden sowohl echte Kreditkarten als auch Chargekarten, Daily-Chargekarten, Scheckkarten bzw. Debitkarten und Prepaidkarten beschrieben. Im allgemeinen werden nur solche Debit- und Prepaidkarten als Kreditkarten angesehen, die das Akzeptanzzeichen einer der Kreditkartenorganisation besitzen und daher überall dort akzeptiert werden, wo auch mit echten Kreditkarten und Chargekarten gezahlt werden kann.
Bei einer echten bzw. klassischen Kreditkarte erhält der Karteninhaber monatlich eine Abrechnung über sämtliche erworbenen Waren und Dienstleistungen (Rechnungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn erhält der Karteninhaber nur vom jeweiligen Händler/Dienstleister). Diese kann sofort beglichen oder in Raten abgezahlt werden. Letztere Möglichkeit, der so genannte Revolving Credit, wurde durch Kreditinstitute bisher vornehmlich im anglo-amerikanisch geprägten Raum angeboten, erfreut sich aktuell jedoch insbesondere auch in Deutschland wachsender Beliebtheit.
Bei einer Chargekarte erhält der Karteninhaber monatlich eine Rechnung, die sofort bzw. innerhalb einer Frist von bis zu 30 Tagen fällig ist. Der Kunde erhält also für den Zeitraum zwischen der Bezahlung einer Ware und der Fälligkeit der Rechnung einen zinslosen Kredit mit sehr kurzer Laufzeit.
Bei einer Debitkarte erfolgt nach Bezahlung eine sofortige Belastung des Karteninhabers (in der Regel über das Girokonto des Karteninhabers). In Deutschland ist die gängigste Debitkarte die EC/Maestro-Karte (von MasterCard ausgegeben). Ein anderes Beispiel ist die im deutschsprachigem Raum weniger verbreitete VISA-Electron-Karte (von Visa ausgegeben). Diese Karten können mangels Hochprägung (s. Technik/Karte) nicht überzogen werden, besitzen eigene Aktzeptanzzeichen und daher auch ein eigenes Netz von Akzeptanzstellen. Aus diesem Grund werden sie allgemein nicht als Kreditkarten angesehen. Daneben gibt es aber auch MasterCard- und Visa-Debitkarten (vor allem in den USA verbreitet) welche als Kreditkarten angesehen werden, da sie das Kreditkarten-Aktzeptanzzeichen dieser Organisationen besitzen. In einigen Ländern, wie zum Beispiel Deutschland, sind diese Karten nicht von Chargekarten oder echten Kreditkarten zu unterscheiden, in anderen Ländern, beispielsweise in den USA oder Großbritannien sind solche Karten dagegen generell durch den zusätzlichen Aufdruck Debit gekennzeichnet. In beiden Fällen sind sie aber nahezu immer mit Hochprägung versehen und daher überziehbar.
Eine Daily-Chargekarte ist eine Kombination aus einer Charge- und einer Debitkarte. Die Abrechnung erfolgt über ein technisches Kartenkonto, das im Guthaben geführt werden kann. Zusätzlich wird ein zulässiger monatlicher Kreditrahmen eingeräumt. Während man Guthaben hat, werden die Umsätze dem Kartenkonto sofort belastet. Beim aufgebrauchten Guthaben kann zusätzlich der Kreditrahmen genutzt werden. Nach der Monatsabrechnung werden alle Soll-Beträge sofort vom Referenzkonto des Karteninhabers (meistens einem Girokonto) per Lastschrift eingezogen. Damit kommen keine Verzugszinsen, wie bei dem Revolvierenden Kredit der Chargekarten, zustande.
Bei einer Prepaid-Kreditkarte muss vor dem Bezahlen ein Betrag auf die Karte eingezahlt werden, diese Karten gewähren also keinen Kredit. Sie werden trotzdem zu den Kreditkarten gezählt, da sie generell überall dort akzeptiert werden, wo auch mit anderen Arten von Kreditkarten gezahlt werden kann. Zu den wenigen Ausnahmen gehören z. B. Auto-Vermieter, die Prepaid-Kreditkarten meist nicht akzeptieren. Im deutschsprachigem Raum sind diese Karten in aller Regel nicht mit einer Hochprägung versehen. In einigen anderen westeuropäischen Ländern gibt es allerdings durchaus auch Prepaid-Kreditkarten mit Hochprägung. Das bei diesen hochgreprägten Karten technisch mögliche Überziehen des Kartenkontos hat neben dem sofortigem Verlust der Karte meist auch relativ hohe Vertragsstrafen zur Folge.
Zu beachten ist, dass der Begriff Kreditkarte international nicht einheitlich verwendet wird. So ist es z. B. in englischsprachigen Ländern üblich, nur echte Kreditkarten und (teilweise) Prepaid-Kreditkarten als credit card zu bezeichnen, wobei letztere nur ihres Namens wegen zu den Kreditkarten gerechnet werden und diese Sichtweise keineswegs unumstritten ist. Andere Karten wie Debitkarten oder Chargekarten werden dagegen generell als einständige Zahlungsmittel-Typen angesehen, unabhängig davon ob sie ein Kreditkarten-Aktzeptanzzeichen besitzen.
Die gängigste Kreditkartenart in Deutschland ist eine Visa-, AMEX- oder MasterCard-Chargekarte. Das Kreditkartengeschäft besteht wie auch das Debitkartengeschäft aus dem Issuing, der Kartenausgabe, und dem Acquiring, der Akzeptantenabrechnung.
Viele Kreditinstitute geben Kreditkarten kostenlos an ihre Kunden heraus. Manche verlangen einen gewissen Umsatz auf der Kreditkarte, damit diese für den Kunden kostenlos ist. Andere verlangen eine Jahresgebühr. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sogenannte Motivkarten zu erwerben, welche dann einmalig etwa 10 bis 15 Euro mehr kosten.
Kreditkarten werden entweder von einer Bank (MasterCard, Visa, JCB) oder einem Kreditkarteninstitut (AMEX, Discover, Diners Club) an den Karteninhaber ausgegeben. Voraussetzung zum Erhalt einer Kreditkarte ist eine ausreichende Bonität, die häufig in Form regelmäßiger Zahlungseingänge nachgewiesen werden muss. Hierbei gibt es eine Ausnahme, die neuen Prepaidkarten - für sie ist keine positive Bonität erforderlich.
Sobald der Verlust einer Kreditkarte gegenüber dem kartenausgebenden Institut angezeigt wird, hat der Karteninhaber für missbräuchliche Verfügungen, die nach diesem Zeitpunkt getätigt werden, nicht mehr einzustehen. Für Schäden, die vor Eingang der Verlustanzeige eintreten, beschränkt sich die Haftung des Karteninhabers in der Regel auf einen Höchstbetrag von 50 EUR je Karte; es sei denn, die grob fahrlässige Verletzung der Verpflichtungen des Karteninhabers, wie z. B. der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der Karte, der Geheimhaltung der Geheimzahl (PIN) oder der unverzüglichen Benachrichtigung nach Bekanntwerden des Verlustes haben zum Missbrauch beigetragen.
In der Regel sind die Haftungsbestimmungen des Verbrauchers bei den kartenausgebenden Instituten in Deutschland dieselben. Grundsätzlich sind aber im Einzelfall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten, da dort die Haftungsbedingungen aufgeführt werden müssen.
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